Ortsgemeinde Langenfeld
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Historie Langenfeld, ein Straßendorf mit neuem Dorfteil, am nördlichen Abhang des Sabergs (621 m) in 560 m Höhe – so wird der Ort der Langenfeld [(a) Altes Reich: Kirchspiel Langenfeld, Oberamt Mayen, Kürfürstentum Trier; (b) Französische Zeit: Mairie Virneburg, Kanton Virneburg, Arrondissement Bonn; (c) Preußische Zeit: Kreis und Amtsgericht Adenau, Bürgermeisterei Virneburg, Regierungsbezirk Koblenz; (d) vor 1937: Amt Mayen-Land, Landkreis Mayen] in einer öffentlichen Amtsbeschreibung (A Bl. 237, B. Bl. 338) von 1840 dargestellt. Im Jahr 1809 umfaßte die Gemarkung des ganzen Kirchspiels Langenfeld 89 Hektar Ackerland, 94 Hektar Wiesen und 89 Hektar Wald. Langenfeld hatte 1840 65 Wohnhäuser und 371 Einwohner. In der Abrechnung des Dekans des Koblenzer Florinerstiftes mit dem Trierer Kurfürsten Balduin von 1330 erscheint Langenfeld als kleine Siedlung in einer ärmlichen Gegend, wo der Pastor die bescheidene Steuer von 22 Schilling und 9 Heller zu zahlen hatte (F. Michel 112.). Bereits im 18. Jahrhundert gab es in Langenfeld – außer einigen kurfürstlichen, die aber schon unter den „Untertanen” aufgeteilt waren – keine Hofgüter mehr (Akten der Kellerei Mayen Fasc. 55 1 C 4335 über Verpachtung /W/.). Urkundlich erwähnt wurde Langenfeld, oder Langenvelt wie der Ort ursprünglich genannt wurde, erstmals in dem Präkarievertrag aus dem Jahr 1052 zwischen dem Grafen Walram von Arlo und seiner Frau Adelheid mit dem Erzbischof Eberhard von Trier, mit dem der Ort durch Tausch an das Erzstift Trier abgetreten wurde (MRUB. 1 S. 393 Nr. 338). Als Pfarrei (hierzu gehörten als Filialen die Orte Acht, Arft mit Netterhöfe und Langscheid; später kamen die Orte St. Jost und Welschenbach hinzu) erscheint Langenfeld im Jahr 1330 in der Taxa generalis. Bis zum 14. Jahrhundert erfährt man weiter nichts von Langenfeld, das am 13. März 1333 als Trierisches Lehen der Gebrüder Ritter Dietrich und Edelknecht Richard von Breitscheid vorkommt (RMR. [aus Balduineum in Koblenz] und CDRM. 3' S. 439 Nr. 277). 1337 stellte Richard von Breitscheid dem Erzbischof Balduin (Baldewin) von Trier einen Revers über das Gericht und das Kirchenpatronatsrecht zu Langenfeld aus. Am 19. Dezember belehnte Erzbischof Balduin von Trier den Ritter Rullmann (Rulman) von Sinzig mit der ihm von dem Edelknecht Richard von Breitscheid übertragenen Hälfte von dem Langenfeld mit der dazugehörenden „hohen und niederen Gerichtsbarkeit, Kirchensatz, Lehemannen, Höfen, Mühlen, Hörigen und allen anderen Rechten und Zuge- hörungen zum Dorfe” (RMR. [aus Balduineum in Koblenz] und CDRM. 3' S. 439 Nr. 277). Am 17. Januar 1349 empfing Ritter Dietrich von Wysenauwe (Wiesenau?) von Erzbischof Balduin sein Teil des Dorfes Langenfeld zu Lehen. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts war das Lehen in der Hand des Ritters Johann vom Geisbusch. Am 3. Februar 1377 verkauften der Ritter Johann vom Geisbusch, seine Frau Gertrud und sein Bruder Rolmann an Johann von Hayne, Bürger zu Mayen, und dessen Frau Styne 30 Malter Kornrente aus ihrem „Langenfelder Eigen”. Dieser Verkauf wurde vom Erzbischof Kuno II. von Trier genehmigt. 1385 versprach der Ritter Johann vom Geisbusch dem Erzbischof Kuno II. den Rückkauf der von ihm verkauften, vom Erzstift als Lehen herrührenden 30 Malter Kornrente zu Langenfeld zu bewirken (Görz, Regesten der Erzbischöfe von Trier, S. 118. CDRM. 3' S. 856 Nr. 597). Heinrich vom Geisbusch hatte zur Zeit Erzbischofs Werner von Trier (1488 - 1418) mit dessen Erlaubnis Gericht und Herrlichkeit von Langenfeld mit Land, Leuten, Nutzen und Renten für 600 Gulden dem Grafen Ruprecht von Virneburg verpfändet. Letzterer wiederum gab diese Pfandschaft am 26.Mai 1421 mit Erlaubnis des Erzbischofs Otto an Johann von Hargarten gen. von Rennenberg ab (CDRM. 4 S. 231 Nr. 101). Im Jahr 1427, nach dem Tode des Heinrich vom Geisbusch, zahlte dessen Bruder, Rollmann vom Geisbusch, dem Grafen Ruprecht von Virneburg die Pfandsumme zurück und löste somit, nachdem am 7. März 1428 die Zahlung der Pfandsumme von 600 Gulden vom Grafen Ruprecht quittiert wurde, den Teil von Langenfeld wieder ein (StA Koblenz, Diplomataria archiepiscoparum Trev. C 4335, 122, 262, 374). Am 17. Mai 1441 stellte Gotthard von Gudenau einen Revers über seine Lehen vom Erzstift Trier aus: „ein Halbteil des Gerichts des Dorfes Langenfeld mit der Kirchgabe daselbst und mit Mannen, Huben, Mühlen, Wassern, Weiden, eigenen Leuten in das Gericht gehörg”. Die andere Hälfte von Langenfeld erhielt am 5. Dezember 1442 Sifard Roilmann von Thorne zu Sinzig. Langenfeld war somit ab dem Jahr 1442 wieder zwischen Gotthard von Gudenau und Sifard Roilmann von Thorne in zwei Lehen aufgeteilt. Das Lehen von Sifard Roilmann von Thorne zu Sinzig ging im Jahr 1448 auf Johann von Thorne zu Sinzig über (StA Koblenz, Diplomataria archiepiscoparum Trev. C 4335, 122, 262, 374). Johann von Thorne verkaufte am 3. November 1458 mit Zustimmung seiner Ehefrau Lysa von Orsbeck seinen vom Erzstift Trier erhaltenen Anteil an Dorf und Gericht Langenfeld dem Grafen Ruprecht VII. von Virneburg (CDRM. 4 S. 544 Nr. 269). Mit dem anderen Anteil wurde am 9. März 1462 Emondt (Edmund) von Mielen wegen seiner verstorbenen Frau Lyse von Gudenau durch den Erzbischof Johann II. belehnt; dieser Anteil fiel Emondt von Mielen infolge einer Teilung mit seinem Schwager Gerhard von Gudenau zu (Görz, Regesten der Erzbischöfe von Trier S. 214. CDRM. $ S. 545 Anm.). Emondt wiederum verkaufte diesen Anteil bereits 1463 an Graf Philipp II von Virneburg, dem Sohn des Grafen Ruprecht VII., für 125 Gulden, der am 7. Mai 1466 die Belehnung von Erzbischof Johann II. empfing (CDRM. 4 S. 592 Nr. 309. Görz, Regesten S. 224). Nach dem Aussterben der Grafen von Virneburg kam das Lehen an ihren Erben, den Grafen Dietrich der Jüngere (Dietrich V.) von Manderscheid-Schleiden, der am 21. April 1554 von dem Trierischen Erzbischof Johann V. (von Isenburg) mit dem Kirchspiel Langenfeld belehnt wurde (CDRM. 5 S. 305 Nr. 147). Der Erzbischof behielt sich jedoch das Recht vor, das Lehen gegen eine Zahlung von 2000 Goldgulden einzulösen (Günther V. S. 310). [Es möge hier die Frage angeschnitten werden: blieb Langenfeld in dieser Zeit der Reformationswirren katholisch oder versuchte Graf Dietrich V. von Manderscheid-Schleiden - wie von Dr. Philipp de Lorenzi, Domdechant und Bischöflicher Offizial, in seinen „Beiträgen zur Geschichte sämtlicher Pfarreien der Diozöse Trier” v. 1877 behauptet – in Langenfeld die Reformation einzuführen, obwohl Graf Dietriech in seinem Lehens-Revers ausdrücklich gelobt hatte „die Untertanen bei ihren alten Freiheiten und ehrbaren guten Gewohnheiten zu handhaben, vorzüglich aber die Geistlichen bei ihrer Liebertet und Rechten zu belassen”. Nach neueren Forschungen entbehrt die von de Lorenzi vertretene Behauptung jedoch jeder Stütze, da Graf Dietrich V. als guter Katholik starb, und noch im Todesjahr (+ 1560) der Kölner Weihbischof in Schleiden predigte und firmte. Erst Graf Dietrich VI. fing 1585 seine Reformationsbestrebungen an, zu einer Zeit, als Langenfeld längst wieder im Besitz von Kurtrier war (Handbuch des Bistums Trier, Ausgabe 1952).] Aufgrund des Einlösungsrechts kaufte Erzbischof Jakob III. von Eltz das Kirchspiel Langenfeld – wahrscheinlich nach dem Aussterben des Mannesstammes der Grafen von Manderscheid-Schleiden – für 2000 Gulden zurück (Eiflia illustrata 3 2 1 S. 560). Das Kirchspiel Langenfeld kam nun zum Oberamt Mayen (Fabricius, Mayengau, S. 24 f.). Die Pfarrei Langenfeld gehörte zum trierischen Landkapitel Ochtendung im Cardener Archideakonate; in diesem Verband blieb sie bis gegen 1800; die Pfarrei erscheint 1808 im Konton Wehr, 1827 im Dekanat Adenau und 1924 im Dekanat Burgbrohl; die Pfarrer wurden vom Erzbischof berufen. Unter kurtrierischer Herrschaft besaß das Kirchspiel Langenfeld ein eigenes Gericht, das mit Schultheiß, Gerichtsschreiber und 7 Schöffen besetzt war. Als letzter wurde ein Zimmermann, der einige Jahre zuvor den Galgen dicht beim Landgraben auf dem Gerichtsplatz hatte errichten helfen, wegen Diebstahls gehängt (Amtsbeschreibung und /W/.). Quellen: Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz – Siebenter Band Die Herrschaften des Mayengaues – 1. Teil Die Kurtrierischen Oberämter Mayen und Münstermaifeld von Dr. Wilhelm Fabricius 1930 Die Kunstdenkmäler des Kreises Mayen (Auflage 1941) Beiträge zur Geschichte sämtlicher Pfarreien der Diöcese Trier von Dr. Philipp de Lorenzi, Domdechant und Bischöflicher Offizial; unveränderter Nachdruck der Ausgabe Trier 1877 Eiflia Illustrata, von Schannat und Bärsch, Bd. 3, Abt. 1, Abschnitt 1 Handbuch des Bistums Trier, 20. Ausgabe 1952